Der diesjährige Rauchmeldertag findet am Freitag, den 13. August statt. Sein Motto: „Nur funktionierende Rauchmelder retten Leben – Rauchmelder jährlich prüfen und nach 10 Jahren austauschen“. Mit dieser Botschaft sollen vor allem Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie private Vermieter daran erinnert werden, die Rauchmelder sowohl in ihren eigenen vier Wänden als auch in ihren vermieteten Wohnungen jedes Jahr zu prüfen und nach 10 Jahren auszutauschen. Als Erinnerungshilfe dient dafür der
jährliche Rauchmeldertag, am Freitag den 13.
Rauchmelderpflicht beinhaltet mehr als die Installation
Solange der Rauchmelder nicht piept – ob wegen eines Brandes oder nachlassender Batterieleistung – vergessen wir die lebensrettenden Geräte unter der Decke. Doch nur funktionierende Rauchmelder retten Leben. Daher ist es wichtig, die kleinen Lebensretter unabhängig von ihrer Batterieleistung einmal jährlich zu überprüfen und nach zehn Jahren auszutauschen. Mit dem Motto des diesjährigen Rauchmeldertages sollen
Eigentümer und private Vermieter darauf hingewiesen werden, dass die Rauchmelderpflicht nicht mit der Installation endet, sondern Prüfung und Pflege ebenfalls dazugehören. Denn im Brandfall bleiben einem Menschen durchschnittlich nur 120 Sekunden Zeit, sich in Sicherheit zu bringen.
Anleitung: Rauchmelder in 4 Schritten prüfen und pflegen
Rauchmelder sollten gemäß der Bedienungsanleitung, aber mindestens einmal jährlich wie folgt überprüft werden:
1. Rauchmelder über Prüftaste testen: Gibt der Melder keinen Ton mehr ab, muss er ausgetauscht werden. Bei Rauchmeldern mit austauschbaren Batterien sollten Sie besonders darauf achten, ob die Batterien getauscht
werden müssen.
2. Rauchmelder auf Verschmutzung überprüfen und vorsichtig säubern (mit einem leicht feuchten Tuch oder Staubwedel, nicht aussaugen).
3. Umgebung des Melders prüfen: Es dürfen keine Hindernisse im Abstand von 50 cm im Weg sein, die den Rauch von dem Melder fernhalten. Ausstattung der Räume aktualisieren: Wurde zum Beispiel ein Arbeitszimmer in ein Gäste- oder Kinderzimmer umgewandelt? Übernachtet im Wohnzimmer regelmäßig jemand? Denn Räume, in denen regelmäßig geschlafen wird, sind als Schlafräume ebenfalls mit Rauchmeldern auszustatten.
4. Funktioniert der Rauchmelder trotz neuer Batterie nicht mehr oder ist stark verschmutzt, muss dieser ausgetauscht werden. Nach 10 Jahren müssen sowohl Rauchmelder mit einer fest eingebauten 10-Jahres-Batterie als auch Rauchmelder mit austauschbarer Batterie ausgetauscht werden.