Anlässlich des Rauchmeldertags am Freitag, den 13. November, weisen die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren auf die Erfolge der 20-jährigen Informationskampagne hin: Die Aufklärungsarbeit gemeinsam mit vielen Partnern und die zum Jahresende nahezu bundesweit eingeführte Rauchmelderpflicht haben dafür gesorgt, dass die meisten Menschen in Deutschland durch Rauchmelder vor tödlichem Brandrauch besser geschützt sind. Berlin und Brandenburg sind die letzten Bundesländer, in denen die Übergangsfrist der Gesetzgebung zum Jahresende ausläuft. In Rheinland-Pfalz gilt die Rauchmelderpflicht seit vielen Jahren und schreibt vor, dass in folgenden Räumen Rauchmelder installiert werden müssen:
Studien belegen: Rauchmelder retten Leben
In Deutschland retten Rauchmelder pro Tag durchschnittlich vier Menschen vor gesundheitlichen Schäden oder sogar dem Tod. Das ergab eine Auswertung der Medienberichterstattung von Dezember 2019 bis Februar 2020 durch die Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Auch die im März dieses Jahres veröffentlichte Studie „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht“ weist statistisch nach, dass seit Einführung der Rauchmelderpflicht immer mehr Leben gerettet werden.
Hälfte der Eigenheime nicht ausreichend gesichert
Trotz nachgewiesener Wirksamkeit und trotz Gesetzgebung sind bundesweit nur die Hälfte der Eigenheimbesitzer ausreichend mit Rauchmeldern ausgestattet. Zu diesem Ergebnis kam eine Mitte September veröffentlichte repräsentative Innofact-Studie.
Die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ und die Feuerwehren appellieren daher an alle Eigentümer, sich und die eigene Familie zuhause ausreichend mit Rauchmeldern zu schützen.
Die 5 größten Irrtümer
Irrtum #1: Wenn es brennt, bleibt genug Zeit – Bei einem Brand bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.
Irrtum #2: Ein Rauchmelder im Flur reicht – Rauchmelder gehören mindestens in alle Flure, Schlaf- und Kinderzimmer, in Berlin und Brandenburg auch in alle Aufenthaltsräume außer der Küche.
Irrtum #3: Die Rauchmelderpflicht gilt nur für Vermieter, nicht für Eigentümer im selbstgenutzten Wohnraum – Die Pflicht gilt für alle Eigentümer!
Irrtum #4: Ich bemerke den Brand rechtzeitig – Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird bei einem Brand nicht wach.
Irrtum #5: Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen – Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.
(Text und Grafiken: Initiative „Rauchmelder retten Leben“)