Rettungsgasse rettet Leben

Seit dem 14.12.2016 gilt der neue § 11, Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung. Dieser verpflichtet alle Autofahrer auf mindestens zweispurigen Straßen eine Rettungsgasse zu bilden, wenn sie langsamer als Schrittgeschwindigkeit fahren.

Wie wird die Rettungsgasse gebildet?
Auf zweispurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge des linken Fahrstreifens an den linken Fahrbahnrand, alle Fahrzeuge des rechten Fahrstreifens an den rechten Rand. Auf dreispurigen Fahrbahnen fahren ebenfalls alle Fahrzeuge des linken Fahrstreifens an den linken Fahrbahnrand, alle anderen Fahrzeuge fahren nach rechts.

Zusätzlich sollen sich LKWs frühzeitig auf den rechten Fahrstreifen einordnen, da diese das Passieren von großen Rettungsfahrzeugen auf dem mittleren Fahrstreifen erschweren. Und auch wenn Abschleppfahrzeuge kein Blaulicht haben, werden sie an der Unfallstelle dringend benötigt und sollen durchgelassen werden. So ist der Stau auch schnell zu Ende.

Im Ernstfall kann eine Rettungsgasse Leben retten!

Rettungsgasse_Bilden_Feuerwehr-VG-Asbach